Bitter: Finderlohn gibt’s nicht

Ein Gärtner stößt auf vergrabene Goldmünzen und möchte dafür einen Finderlohn. Doch daraus wird wohl nichts. Denn vergraben ist noch lange nicht verloren. Ein Gartenbauunternehmen hatte auf einem Friedhof in Gebüsch beseitigen sollen. Während der Rodungsarbeiten entdeckte ein Mitarbeiter mehrere mit Goldmünzen und Bargeld gefüllte Plastikbehälter. Insgesamt wurden sieben Behälter mit 450 Goldmünzen verschiedener Prägungen im Wert von mehr als einer halben Million Euro gefunden. Die ehrlichen Arbeiter gaben die Münzen bei der Stadt ab und verlangten Finderlohn. Doch die lehnte ab. Finderlohn stehe einem Finder nur zu, wenn die betroffene Sache verloren gegangen sei. Hier sei das Gold absichtlich auf dem Friedhof versteckt worden. Die Wertsachen seien kein Schatz, weil sie erst kurz zuvor versteckt worden seien. Das jüngste Prägedatum der Goldmünzen stamme von 2016.

 

 

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