Goldschmuggel

Jetzt hat der Zoll am Flughafen Saarbrücken einen versuchten Goldschmuggel aufgedeckt. Ein Ehepaar, das aus der Türkei zurückkehrte, versuchte, Goldschmuck im Wert von über 5.000 Euro sowie eine neue Brille ohne Anmeldung einzuführen. Die beiden Reisenden durchquerten nach ihrer Ankunft den grünen Kanal für anmeldefreie Waren, wurden jedoch vom Zoll kontrolliert. Dabei fanden die Beamten den Schmuck und die Brille in ihrem Gepäck und am Körper der Passagiere. Laut einer mitgeführten Rechnung hatte der Goldschmuck einen Gesamtwert von 5.000 Euro, die Brille war mit 500 Euro bewertet. Gegen das Ehepaar wurde ein Steuerstrafverfahren eingeleitet, da sie die Waren nicht korrekt angemeldet hatten. Die Zollbeamtin Karin Schmidt wies darauf hin, dass alle Waren, die nicht innerhalb der EU erworben wurden und die Reisefreimenge überschreiten, im roten Kanal für anmeldepflichtige Waren deklariert werden müssen. Neben dem Strafverfahren mussten die Eheleute eine Steuer von 1.028,83 Euro zahlen, um den Schmuck und die Brille mitnehmen zu können.

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