Erneut: Kinder entdecken Goldschatz

Es ist ein wahr gewordener Kindertraum. Beim Spielen im Freien stießen Kinder in der niederbayerischen Stadt Pocking (Landkreis Passau) auf einen echten Goldschatz.  Doch wem gehören die Goldbarren und Goldmünzen? Da es sich um eine Fundsache handelt, hat der Eigentümer genau sechs Monate Zeit, seine Ansprüche geltend zu machen. Danach endet die Frist. In dem Fall wäre das am 18. Februar 2017. Meldet sich bis dahin kein Anspruchsberechtigter, dürfte der Goldschatz im aktuellen Gegenwert von rund 250.000 Euro jeweils zur Hälfte zwischen den Kindern und dem Eigentümer des Grundstücks, auf dem das Gold gefunden wurde, aufgeteilt werden.
Die Stadtverwaltung von Pocking hat mittlerweile ein Bankschließfach angemietet, in dem der Fund aufbewahrt wird. Über Details wie etwa die Beschaffenheit, Zusammensetzung oder die Anzahl beziehungsweise die Stückelungen der gefundenen Goldbarren und Goldmünzen schweigen sich Stadt und Polizei allerdings aus. Auch der Fundort soll mindestens noch bis zum Ablauf der gesetzlichen Frist geheim gehalten werden. Denn bei diesen Angaben handelt es sich um Informationen, die nur der wahre Eigentümer oder zumindest derjenige, der den Goldschatz von Pocking vergraben hat, kennen könne. Also wartet man weiterhin ab. Die Zeit läuft …

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