Heiratsschwindlerin steht auf Goldmünzen

Eine junge Frau in der iranischen Hauptstadt Teheran soll innerhalb von zwei Jahren zehn Männer geheiratet haben. Nach kurzer Zeit reichte sie jeweils immer die Scheidung ein. Jedes Mal erhielt sie eine Entschädigung über mindestens hundert Goldmünzen. Jetzt muss sich die mutmaßliche Heiratsschwindlerin dafür vor Gericht verantworten. Doch sie könnte glimpflich davonkommen, denn gegen geltendes Recht hat sie eigentlich nicht verstoßen.

Nach islamischen Regularien hat eine Frau Anspruch auf eine vor der Heirat vereinbarte Geldsumme, die jederzeit auf Verlangen abrufbar ist. Im Iran, wo man sich seit der Islamischen Revolution 1979 an der Scharia, also an dem religiösen Gesetz des Islam orientiert, wird die Mitgift durch den Bräutigam traditionell durch eine Zahlung von Goldmünzen geleistet.

Eine Frau kann im Iran den Namen ihres geschiedenen Ehemannes von ihren Ausweispapieren streichen lassen, wenn sie anhand einer ärztlichen Bescheinigung beweisen kann, dass sie, trotz der Heirat, noch immer eine Jungfrau ist. Das ist der jungen Frau anscheinend zehn Mal geglückt.

Allerdings flog sie auf, weil Beamte der Einwohnermeldeämter, in denen die junge Frau ihre Ausweispapiere ändern ließ, aufgrund ihres häufigen Erscheinens misstrauisch wurden.

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