Gold im Wanderrucksack

Wer schon mal ein Kilo Gold in der Hand hatte, weiß, wie klein und schwer das ist. Jetzt stellt man sich vor, jemand schleppt über Monate hinweg insgesamt 230 Kilo davon in einfachen Wanderrucksäcken über die Grenze. Genau solchen Touren ist das Schweizer Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit (BAZG) auf die Spur gekommen und hat nun die Ermittlungen gegen eine sechsköpfige Bande abgeschlossen. Den Beschuldigten wird vorgeworfen, mehr als 600.000 Franken (rund 640.000 Euro) an Mehrwertsteuer und Zollabgaben hinterzogen zu haben.

Hauptfigur in dem Verfahren ist ein 56-jähriger Italiener. Er soll zwischen 2021 und 2022 innerhalb von nur fünf Monaten rund 190 Kilogramm Altschmuck in Lagern von Fahrenden in Norditalien besorgt haben. Woher dieser Schmuck ursprünglich stammte, geht aus der Mitteilung nicht hervor. Um sich den Papierkram und die hohen Abgaben an der Grenze zu sparen, packte er das Gold einfach in den Rucksack und lief wöchentlich über Grenzübergänge in die Schweiz, die nicht dauerhaft besetzt sind.

Drüben angekommen, übernahmen zwei Landsleute die Fracht und verkauften sie an eine Schweizer Recyclingfirma weiter. Der Betrieb hat das illegale Material eingeschmolzen und weiterverarbeitet – und dafür inzwischen die Quittung bekommen: Die Edelmetallkontrolle des BAZG hat dem Unternehmen die behördliche Lizenz entzogen. Um welche Firma es sich dabei genau handelt, wurde nicht genannt.

Bei den Ermittlungen stießen die Zöllner direkt noch auf einen zweiten Fall nach genau demselben Muster. Drei weitere, in der Schweiz lebende Italiener sollen auf die gleiche Art noch einmal rund 40 Kilogramm Gold ins Land geschmuggelt haben.

Für alle sechs Männer wird es jetzt ungemütlich. Ihnen drohen empfindliche Strafen wegen Steuer- und Zollhinterziehung sowie wegen schwerer Verstöße gegen das Schweizer Edelmetallkontrollgesetz. In der Schweiz gelten beim gewerblichen Ankauf von Schmelzgut und der Aufbereitung von Altedelmetallen extrem strenge Regeln und eine klare Bewilligungspflicht. Außerdem muss an der Grenze jede Ware lückenlos selbst angemeldet werden – auch dann, wenn am Zollhäuschen gerade niemand sitzt.