Gegessen

Gold kann man essen – Blattgold wohlbemerkt. Gold gilt tatsächlich als ein natürlicher Farbstoff, der unter der Zusatzstoffnummer E175 gelistet ist. Das Edelmetall verfeinert Gerichte vor allem in optischer Hinsicht. Geschmacklich ist es zu vernachlässigen: Gold und Blattgold schmecken nach nichts. Selbst Blattgoldstücke direkt auf die Zunge gelegt, haben kein Aroma. Blattgold mit der E-Nummer E175 gilt als gesundheitlich unbedenklich. Höchstmengen zum Verzehr gibt es derweil nicht, das mag auch am Preis liegen. So bleibt Gold wohl eher eine Spielerei als eine echte Zutat in der Küche.

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