Ehrlicher Finder
Ein Vorfall in Hessen zeigt, dass wertvolle Goldfunde nicht nur im Boden oder im Schließfach, sondern auch unter alltäglichen Umständen vorkommen können. Ein 46-jähriger Mann entdeckte dort auf einem Supermarktparkplatz mehrere Goldmünzen.
Fundumstände und Reaktion des Finders
Der Fund ereignete sich an einem Dienstagabend, als der Mann nach dem Einkauf auf dem Parkplatz auf die Münzen stieß. Der Gesamtwert der Goldstücke wird auf über 20.000 Euro geschätzt. Unmittelbar nach der Entdeckung entschied sich der Finder für den rechtlich korrekten Weg und übergab die Münzen der örtlichen Polizeidienststelle.
Rechtliche Einordnung und Eigentümersuche
Da der Eigentümer der Münzen bislang nicht ermittelt werden konnte, hat die Polizei Rüsselsheim eine öffentliche Suche eingeleitet. Hinweise zur Herkunft der Münzen oder zum Verlierer werden von den Behörden entgegengenommen.
In Deutschland regelt das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) den Umgang mit solchen Funden:
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Meldepflicht: Funde mit einem Wert von mehr als 10 Euro müssen bei der zuständigen Behörde (Fundbüro oder Polizei) gemeldet werden.
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Finderlohn: Dem Finder steht bei einem Sachwert von über 500 Euro ein Finderlohn in Höhe von drei Prozent des Wertes zu (bei Werten bis 500 Euro sind es fünf Prozent).
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Eigentumserwerb: Meldet sich der rechtmäßige Eigentümer innerhalb von sechs Monaten nicht, hat der Finder in der Regel einen Anspruch auf das Eigentum an der Fundsache.




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