Achtung Autobahngold

Vermeintlich verlockend

Die Ferienzeit ist da und damit steigt die Gefahr, auf Rastplätzen Opfer von sogenannten „Autobahngold-Tätern“ zu werden. Dabei drängen die Gauner ihren Opfern vermeintlichen Goldschmuck auf. In Wahrheit sind die „Kostbarkeiten“ aus Messing und werden zu einem völlig überhöhten Preis angeboten.

So könnte der Betrug bei der „Finderlohn-Masche“ ablaufen:

Sie halten mit ihrem Auto am Parkplatz an, gehen auf die Toilette und laufen zurück zum Auto, um ihre Fahrt fortzusetzen. Da kommt eine Person auf sie zu und fragt freundlich: „Gehört der vielleicht Ihnen?“ Bei der „Finderlohn-Masche“ wird das Opfer von jemandem angesprochen, der gerade einen vermeintlichen Goldring gefunden hat und das Opfer fragt, ob es das Schmuckstück verloren hat. Sie verneinen die Frage, woraufhin ihnen der Ring dennoch aufgedrängt und ein Finderlohn dafür verlangt wird. Nun ist es möglich, dass der eine oder andere meint, es mit einem unerwarteten Glücksfall zu tun zu haben und deshalb mit „Ja“ antwortet und so den Finderlohn gerne zahlt. Das Ergebnis ist aus Sicht der Opfer in beiden Fällen dasselbe, nämlich der Besitz eines praktisch wertlosen Messingrings.

Und so könnte der Betrug bei der „Erbstück-Masche“ ablaufen:

Ein Motorschaden, ein leerer Benzintank oder ein sonstiges Missgeschick bilden den Hintergrund, mit dem sich die Täter ihren Opfern oft auf Autobahnraststätten nähern. Die „Pechvögel“ haben kein Geld, um sich selbst aus der Patsche zu helfen, aber ein kostbares Erbstück im Handschuhfach, wie zum Beispiel einen Goldring oder eine Goldkette. Von purer Verzweiflung getrieben, ist Herr oder Frau Pechvogel bereit, ihr Erbstück für einen Bruchteil seines wahren Werts zu verkaufen oder als Pfand anzubieten, das später eingelöst wird. Das Opfer sieht sich als Glückspilz oder nimmt aus Menschenfreundlichkeit das Pfand an und ist um sein Geld gebracht.

So können sie sich schützen

Kaufen Sie Gold grundsätzlich nie spontan von Fremden, die nicht nachweislich professionelle Verkäufer sind. Das gilt auch dann, wenn der Kaufpreis als Finderlohn oder Pfand getarnt ist. Selbst ein korrekt erscheinender Stempelabdruck mit der in Deutschland üblichen Angabe der Feinheit in Promille als dreistellige Zahl bietet noch keine Gewähr dafür, dass es sich um echten Goldschmuck handelt.

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