Gefälschte Goldbarren aus China

Mitarbeitende des Bundesamts für Zoll und Grenzsicherheit (BAZG) haben in Zürich zwei Postsendungen mit insgesamt 33 gefälschten Goldbarren abgefangen. Die Lieferungen stammten aus China und waren für Privatpersonen in der Schweiz bestimmt.

Obwohl die Barren die Aufschrift “Fine Gold 999,9” trugen, handelte es sich lediglich um vergoldete Schmelzprodukte aus unedlen Metallen. Die Fälschungen flogen bei der Kontrolle sofort auf: Sie waren magnetisch und wiesen ein höheres Gewicht auf, als auf den Barren angegeben war. Die Ware wurde umgehend eingezogen.

Rechtliche Konsequenzen: Bestellung ist eine Straftat

Dieser Fall zeigt deutlich, dass der Kauf solcher Imitate kein Kavaliersdelikt ist. Laut BAZG müssen Schmelzprodukte neben dem Prüfer-Schmelzerzeichen zwingend den tatsächlichen Feingehalt ausweisen. Jede Bezeichnung, die zur Täuschung geeignet ist, ist gesetzlich untersagt. Das Bestellen von gefälschten Goldbarren im Internet – etwa auf chinesischen Online-Plattformen – stellt somit eine Straftat dar und zieht strafrechtliche Konsequenzen nach sich.

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