Königlicher Schmuggel

Am Frankfurter Flughafen erleben die Zollbeamten viel, doch dieser Fund sorgte selbst bei erfahrenen Kontrolleuren für Staunen: Bei einer Reisenden aus Katar entdeckten die Beamten eine echte goldene Krone.

Während Ketten, Ringe und Armbänder zum Alltag im Frankfurter Zollbereich gehören, ist ein royales Haupthauptschmuckstück eine absolute Rarität. „So eine Krone ist dann schon etwas seltener“, kommentierte eine Sprecherin des Zolls trocken.

Die rechtliche Falle: Steuerhinterziehung

Die Reise endete für die Frau nicht mit einem glamourösen Auftritt, sondern mit einem Strafverfahren. Der Vorwurf: Versuchte Steuerhinterziehung.

In Deutschland gilt für Reisende aus Nicht-EU-Ländern (wie Katar) bei der Einreise per Flugzeug eine Freigrenze von 430 Euro. Alles, was darüber liegt, muss angemeldet und versteuert werden. Bei einer Krone aus massivem Gold wird dieser Betrag bereits beim ersten Zacken weit überschritten.

Was wir daraus lernen können

Dieser Fall unterstreicht zwei wichtige Punkte für die Gold-Community:

  1. Form spielt keine Rolle: Ob Barren, Münzen oder eine Krone – für den Zoll zählt der Materialwert und der Status als Ware. Wer glaubt, Gold als „persönlichen Schmuck“ getarnt am Körper oder im Koffer zollfrei einführen zu können, riskiert die Beschlagnahmung.

  2. Einfuhrumsatzsteuer: Goldmünzen (Anlagegold) sind unter bestimmten Bedingungen steuerbefreit. Goldschmuck hingegen nicht. Hier fällt bei der Einfuhr aus dem Ausland die volle Einfuhrumsatzsteuer (19 Prozent) plus eventuelle Zölle an.

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