Goldrausch an der Grenze
Wer Gold über die Grenze bringt, sollte seine Hausaufgaben machen. Eine 53-jährige Frau hat das Gegenteil getan und dabei fast alles verloren: Ihr Gold, viel Geld und zu allem Überfluss auch noch ihren Führerschein.
Der 18.000-Euro-Schmuggel
Bei einer Kontrolle am Grenzübergang Rheinheim (Kreis Waldshut) entdeckten Zollbeamte in der Handtasche der Frau knapp 150 Gramm feinstes Gold. Die kleinen Barren sollten laut Aussage der Frau zu einem deutschen Goldankäufer gebracht werden, um vom aktuell historisch hohen Kurs zu profitieren.
Doch daraus wurde nichts. Da das Gold nicht angemeldet war, griffen die Beamten sofort zu.
Ein Fiasko auf ganzer Linie
Was als lukrativer Verkauf geplant war, endete in einem bürokratischen und finanziellen Albtraum:
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Sicherstellung: Das Gold im Wert von ca. 18.000 Euro wurde vorerst einbehalten.
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Altlasten: Bei der Überprüfung der Personalien kamen zwei offene Strafbefehle ans Licht.
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Sofortkasse: Die Frau musste noch vor Ort eine Geldstrafe von rund 7.400 Euro begleichen.
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Fahrverbot: Als wäre das nicht genug, bestand gegen sie ein Fahrverbot – der Führerschein wurde ebenfalls einkassiert.
Warum das für Gold-Anleger wichtig ist
Der Fall erinnert an die strengen Regeln im grenzüberschreitenden Verkehr:
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Meldepflicht: Wer Barmittel oder gleichgestellte Zahlungsmittel (wozu Goldbarren und bestimmte Münzen zählen) im Wert von 10.000 Euro oder mehr von einem Nicht-EU-Land (wie der Schweiz) nach Deutschland bringt, muss dies beim Zoll schriftlich anmelden.
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Unwissenheit schützt nicht: Auch wenn man nur zum Ankäufer „um die Ecke“ will, gilt die Grenze als harter Cut.
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Der Faktor Goldpreis: Bei Kursen von über 4.000 Euro pro Feinunze (wie im Artikel erwähnt) erreicht man die 10.000-Euro-Grenze heute schneller als je zuvor. Schon drei kleine 1-Unzen-Barren im Handschuhfach können meldepflichtig sein!
Fazit: Wer sein Gold liebt, der meldet es an. Die Zollgebühren oder die einfache Anmeldung sind ein kleiner Preis im Vergleich zum Totalverlust und saftigen Strafen.





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