Neues Geldwäschegesetz

Seit 1. Juli 2017 gilt das neue Geldwäschegesetz, das unter anderem die Herabsetzung der Bargeldgrenze für anonyme Geschäfte mit „hochwertigen Gütern“ wie unter anderem Edelmetalle von derzeit 15.000 Euro auf 10.000 Euro vorsieht.
Der Gesetzentwurf war 218 Seiten stark und enthält neben dem gesamten Gesetzestext auch umfangreiche Erklärungen und Kommentare zur Initiative, mit der Deutschland die EU-Geldwäscherichtlinie umsetzen will.
Bundesfinanzminister Dr. Wolfgang Schäuble äußerte sich dazu wie folgt: „Wir brauchen schlagkräftige Instrumente im Kampf gegen Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung. Deshalb bringen wir jetzt die Umsetzung der Vierten EU-Geldwäscherichtlinie auf den Weg. Durch die neuen Regelungen stellen wir uns noch besser auf. Wir schaffen ein Transparenzregister, um Missbrauch vorzubeugen, und verschärfen die Bußgeldregeln. Die Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen wird gestärkt, sie erhält deutlich mehr Personal und ein schärferes Aufgabenprofil.“

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